Sitzung: 12.06.2013 StR/009/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0335/13
01
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT591 "Ehemalige Druckerei Fortschritt" (Anlage 2), rechtsverbindlich seit 11.03.2011, soll gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB das Aufhebungsverfahren eingeleitet werden.
02
Der Einleitungsbeschluss für das Aufhebungsverfahren ist gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
03
Die Aufhebung erfolgt gem. § 12 Abs. 6 Satz 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung sowie der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 sowie Abs. 3 BauGB abgesehen."
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a-b beigefügt.