Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt auf Grund einer Dringlichkeit den Antrag auf Änderung der Tagesordnung um den Punkt
3.1 Verwendung der § 4 Mittel der Ortsteilverfassung - Rasenmäher .
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Reparatur begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt.
Somit wird die Tagesordnung um den TOP 3.1. Verwendung der § 4 Mittel der Ortsteilverfassung erweitert.