Sitzung: 24.04.2013 StR/007/2013
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1810/11
01
Der Stadtrat beschließt die Satzung (Anlage 02) zur Aufhebung der
„Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Güterverkehrszentrum
Thüringen (BGS-EWS-GVZ) der Stadt Erfurt“ vom 20.November 1997 i.d.F. vom
23.11.2007, (Amtsblatt 30.11.2007) in Kraft ab 01.01.2008, zum 31.12.2011.
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02
Die Aufhebungssatzung ist der Rechtsaufsichtbehörde zur Genehmigung
vorzulegen
(§ 2 Abs. 4a Nr.2 ThürKAG). Nach vorliegen der Genehmigung durch die
Rechtsaufsichtsbehörde ist die Satzung im Amtsblatt bekannt zu machen.
03
Die gemäß der BGS-EWS-GVZ vereinnahmten Abwassererschließungsbeiträge
werden zum Restbuchwert (d.h. vereinnahmte Summe abzüglich der Abschreibungen
seit der Einzahlung) an die Abwasserkunden im GVZ zurückgezahlt. Voraussetzung
für die Rückzahlung ist die verbindliche Nachweisführung über die Einzahlung
der Abwassererschließungsbeiträge. Die Summe der zurück zu zahlenden
Abwassererschließungsbeiträge beläuft sich auf 1.339.645,41 Euro. Die
Rückzahlung erfolgt zu Lasten des Entwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt
Erfurt.
04
Der Stadtrat beschließt die Übertragung des entwässerungsrelevanten
Anlagevermögens des GVZ in das Sondervermögen des Entwässerungsbetriebes der
Landeshauptstadt Erfurt. Das Anlagevermögen wird in der Höhe des Restbuchwertes
durch den Entwässerungsbetrieb aktiviert.
05
Der Oberbürgermeister wird mit dem Vollzug beauftragt.
Hinweis:
Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.