Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

01

Der Stadtrat beschließt die Satzung (Anlage 02) zur Aufhebung der „Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Güterverkehrszentrum Thüringen (BGS-EWS-GVZ) der Stadt Erfurt“ vom 20.November 1997 i.d.F. vom 23.11.2007, (Amtsblatt 30.11.2007) in Kraft ab 01.01.2008, zum 31.12.2011.

 

02

Die Aufhebungssatzung ist der Rechtsaufsichtbehörde zur Genehmigung vorzulegen

(§ 2 Abs. 4a Nr.2 ThürKAG). Nach vorliegen der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist die Satzung im Amtsblatt bekannt zu machen.

 

03

Die gemäß der BGS-EWS-GVZ vereinnahmten Abwassererschließungsbeiträge werden zum Restbuchwert (d.h. vereinnahmte Summe abzüglich der Abschreibungen seit der Einzahlung) an die Abwasserkunden im GVZ zurückgezahlt. Voraussetzung für die Rückzahlung ist die verbindliche Nachweisführung über die Einzahlung der Abwassererschließungsbeiträge. Die Summe der zurück zu zahlenden Abwassererschließungsbeiträge beläuft sich auf 1.339.645,41 Euro. Die Rückzahlung erfolgt zu Lasten des Entwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Erfurt.

 

04

Der Stadtrat beschließt die Übertragung des entwässerungsrelevanten Anlagevermögens des GVZ in das Sondervermögen des Entwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Erfurt. Das Anlagevermögen wird in der Höhe des Restbuchwertes durch den Entwässerungsbetrieb aktiviert.

 

05

Der Oberbürgermeister wird mit dem Vollzug beauftragt.

 

 

Hinweis:

Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.