Sitzung: 24.04.2013 StR/007/2013
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0177/11
01
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 02 beigefügte „Satzung über die
Entwässerung der Grundstücke, den Anschluss an die gemeindliche
Abwasserbeseitigungseinrichtung und deren Benutzung in der Landeshauptstadt
Erfurt“ (Entwässerungssatzung / EWS-EF).
02
Die Satzung ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung dem Thüringer
Landesverwaltungsamt vorzulegen (§ 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO). Mit der Vorlage
ist um die Genehmigung zur vorzeitige Bekanntmachung zu ersuchen (§ 21 Abs. 3
Satz 3 ThürKO).
03
Nach Ablauf der unbeanstandet gebliebenen Prüffrist der
Rechtsaufsichtsbehörde (§ 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO) oder nach der ausdrücklichen
Zulassung der vorzeitigen Bekanntmachung (§ 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO) ist die
Satzung im Amtsblatt bekannt zu machen.
Hinweis:
Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 1
beigefügt.