Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

01

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 02 beigefügte „Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, den Anschluss an die gemeindliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und deren Benutzung in der Landeshauptstadt Erfurt“ (Entwässerungssatzung / EWS-EF).

 

02

Die Satzung ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorzulegen (§ 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO). Mit der Vorlage ist um die Genehmigung zur vorzeitige Bekanntmachung zu ersuchen (§ 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO).

 

03

Nach Ablauf der unbeanstandet gebliebenen Prüffrist der Rechtsaufsichtsbehörde (§ 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO) oder nach der ausdrücklichen Zulassung der vorzeitigen Bekanntmachung (§ 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO) ist die Satzung im Amtsblatt bekannt zu machen.

 

 

Hinweis:

Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.