Sitzung: 24.04.2013 StR/007/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0130/13
01
Für den Bereich
der Waldorfschule in Bischleben - Stedten soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB
der Bebauungsplan BIS650 "Waldorfschule" aufgestellt werden.
Der
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke der Gemarkung Bischleben - Stedten,
Flur 7, Flurstücke 153/5; 153/22; 153/12 sowie teilweise 153/11 und wird durch
nachfolgende Flurstücke in der Gemarkung Bischleben begrenzt:
im Norden: Â Â Â Â Â Â Â Â durch
die nördlichen Grenzen der Flurstücke 153/22 und 153/12,Â
im Osten:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â durch
die östliche Grenze des Flurstückes 153/12 entlang mit einem Abstand von ca.
8,2m zur nördlichen Grenze des Flurstückes 153/11, ca. 50m in westliche
Richtung parallel zur nördlichen Grenze des Flurstückes 153/11, entlang der
westlichen Grenze des Flurstückes 153/11 bis in Höhe eines Abstandes von ca. 5m
zur nördlichen Grenze des Flurstückes 153/5, parallel zur nördlichen Grenze des
Flurstückes 153/5 bis zur westlichen Grenze des Flurstückes 132
(Geratalstraße), etwa 14m in südliche Richtung entlang der westlichen Grenze
des Flurstückes 132 (Geratalstraße),
im Süden:           durch
eine ca. 15,5m Linie, die in einem Abstand von ca. 8m parallel zur nördlichen
Grenze des Flurstückes 5 bis zur nördlichen Verlängerung der östlichen Grenze
des Flurstückes 6/2 verläuft, ca. 5m in nördliche Richtung und ca. 17m in
westliche Richtung bis zur östlichen Kante des Schulgebäudes, entlang der
östlichen, nördlichen und westlichen Kante des Schulgebäudes, entlang der
südlichen Grenze der Flurstücke 153/5 und 153/22,
im Westen: Â Â Â Â Â Â Â durch
die Westgrenze des Flurstückes 153/22.
Der Bereich wird
entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches
umgrenzt.Â
Mit dem
Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
-Â Â Â Â Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Entwicklung der Waldorfschule am Standort
-Â Â Â Â Revitalisierung einer teilweise
brachgefallenen innerörtlichen Fläche durch bodenordnerische, städtebauliche
und funktionelle Neuordnung, eine maßvolle bauliche Verdichtung sowie
Entsiegelung von Flächen.
-    Aufwertung des nördlichen Ortsrandes des
Ortsteils Bischleben, Erhaltung und Entwicklung eines Grünzuges.
02
Der Bebauungsplan
wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt.
Auf die
frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13Â
Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.
03
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt
der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
Gemäß § 13a Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 BauGB ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, wo sich die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit
innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
04
Der
Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung
anzupassen.
05
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, durch Erschließungsverträge und sonstige
städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB sicherzustellen, dass die Übernahme der
Planungskosten, der Kosten erforderlicher Gutachten und die Erschließungskosten
von der Freien Waldorfschule Erfurt e.V. übernommen werden.
Hinweis:
Die Anlage des Beschlusses (Übersichtsskizze) ist der Niederschrift als Anlage 8 beigefügt.