Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1. Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird dem Töttelstädter Feuerwehrverein e.V. ein Zuschuss in Höhe von 100,00 EUR zweckgebunden für den Kauf von Fackeln zum Fackelumzug anlässlich des Osterfeuers bewilligt.

2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.