Sitzung: 12.03.2013 OR TTS/003/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0540/13
Beschluss:
1. Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird
dem Töttelstädter Feuerwehrverein e.V. ein Zuschuss in Höhe von 100,00 EUR
zweckgebunden für den Kauf von Fackeln zum Fackelumzug anlässlich des
Osterfeuers bewilligt.
2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.