Sitzung: 11.04.2013 OR TIE/004/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0426/13
Entsprechend §2 Abs.2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe
und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt sollen
die Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses
verwendet werden.
Die Verwaltung, hier Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit tangierenden Fachämtern zu führen.