Sitzung: 20.03.2013 StR/005/2013
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2411/12
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Regelung zum Tragen einer
einheitlichen Dienstkleidung ist in die jeweiligen Verträge der
Sicherheitsdienstleister einzufügen:
Der
Sicherheitsdienstleister [ Name … Rechtsform] trägt dafür Sorge, dass seine
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Ausübung der vertraglich vereinbarten
Dienstleistung gegenüber der Landeshauptstadt Erfurt eine einheitliche "Dienstkleidung" tragen. Diese
Dienstkleidung muss neutral gehalten sein und darf nicht auf die Zugehörigkeit
des Trägers zu einer politischen Gruppierung gleich welcher Art schließen
lassen. Insbesondere darf diese Bekleidung keine Firmenlogos der Hersteller der
Bekleidung tragen.
Es
muss hingegen in geeigneter Form darauf hingewiesen werden, welcher
Sicherheitsdienstleister im konkreten Fall handelt. Hierzu sind wahlweise an den Ärmeln, im Bereich der Brust oder dem
Rücken entsprechende Abzeichen auf der Bekleidung anzubringen. Auch diese
Abzeichen dürfen keine Symboliken enthalten oder sonstige Rückschlüsse auf
jedwede politische Gruppierung zulassen.
Positivliste für entsprechende Kleidung, mit
aufzunehmen in die vertragliche Vereinbarung:
Einheitliche
Schuhe, keine "Springerstiefel", keine weißen Schnürsenkel,
einheitliche Hosen, Hemdfarben einheitlich, Kopfbedeckung einheitlich, optional
erlaubt, aber nicht vorgeschrieben, Jacken, Pullover einheitlich entsprechend
wie oben, Tattoos, sofern diese Rückschlüsse auf jedwede politische Gesinnung
erlauben, sind durch geeignete Kleidung abzudecken.