Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Regelung zum Tragen einer einheitlichen Dienstkleidung ist in die jeweiligen Verträge der Sicherheitsdienstleister einzufügen:

 

Der Sicherheitsdienstleister [ Name … Rechtsform] trägt dafür Sorge, dass seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Ausübung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung gegenüber der Landeshauptstadt Erfurt eine einheitliche "Dienstkleidung" tragen. Diese Dienstkleidung muss neutral gehalten sein und darf nicht auf die Zugehörigkeit des Trägers zu einer politischen Gruppierung gleich welcher Art schließen lassen. Insbesondere darf diese Bekleidung keine Firmenlogos der Hersteller der Bekleidung tragen.

 

Es muss hingegen in geeigneter Form darauf hingewiesen werden, welcher Sicherheitsdienstleister im konkreten Fall handelt. Hierzu sind wahlweise  an den Ärmeln, im Bereich der Brust oder dem Rücken entsprechende Abzeichen auf der Bekleidung anzubringen. Auch diese Abzeichen dürfen keine Symboliken enthalten oder sonstige Rückschlüsse auf jedwede politische Gruppierung zulassen.

 

Positivliste für entsprechende Kleidung, mit aufzunehmen in die vertragliche Vereinbarung:

 

Einheitliche Schuhe, keine "Springerstiefel", keine weißen Schnürsenkel, einheitliche Hosen, Hemdfarben einheitlich, Kopfbedeckung einheitlich, optional erlaubt, aber nicht vorgeschrieben, Jacken, Pullover einheitlich entsprechend wie oben, Tattoos, sofern diese Rückschlüsse auf jedwede politische Gesinnung erlauben, sind durch geeignete Kleidung abzudecken.