Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 11, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Der Stadtrat stimmt der öffentlichen Ausschreibung der in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke sowie der Veräußerung dieser Grundstücke mindestens zum Verkehrswert zu und erklärt die Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung der Kaufpreise und der Investitionen für diese Grundstücke. Alternativ zur  Veräußerung  soll auch die Bestellung von Erbbaurechten mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens 4 % Erbbauzins möglich sein.

 

02

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die im Beschlusspunkt 01 genannten Festlegungen umzusetzen.

 

03

Das Flurstück 4, Flurstück 128/17 bleibt auch perspektivisch in seiner Funktion als Festplatz vollständig erhalten. Eine Bebauung diese Bereiches wird ausschließlich im Einvernehmen mit dem zuständigen Ortschaftsrat vorgenommen.

 

04

Für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen werden durch die Stadtverwaltung auf dem Festplatz ein Wasser- und ein Stromanschluss geschaffen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die hierfür notwendigen Mittel in den Haushaltsentwurf 2014 eingestellt werden können.

 

Hinweis:

Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.