Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Dem Ortsteilbürgermeister werden für die Verpflegung des Sicherheitspersonals zum Neujahrsfeuer die von ihm verauslagten finanziellen Mittel in Höhe von 70,00 EUR entsprechend § 16 i.V.m. § 18 b der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Verfügung gestellt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.