Sitzung: 12.03.2013 OR MIT/003/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0378/13
Beschluss:
Entsprechend §2 Abs.2 der Betreiber- und Nutzerordnung für die Vergabe
und Benutzung von räumen in Bürgerhäusern
in den Ortsteilen und in der Innenstadt werden die Mieteinnahmen für die
Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses verwendet.
Die Verwaltung, hier Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den
Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit tangierenden Fachämtern
zu führen.