Sitzung: 05.03.2013 OR BIS/003/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0244/13
Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und
Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der
Landeshauptstadt Erfurt sollen Mieteinnahmen für die Ausstattung und
Renovierung des Bürgerhauses verwendet werden.
Der Ortsteilbürgermeister entscheidet
eigenverantwortlich darüber, welche Gegenstände angeschafft werden.
Die Verwaltung, hier:
Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und die
erforderlichen Absprachen mit den tangierenden Fachämtern zu führen.