Sitzung: 05.03.2013 OR BIS/003/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0236/13
01.
Dem Ortsteilbürgermeister werden für 2013 aus § 16 der
Ortsteilverfassung 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.
02.
Entsprechend der unter § 19 Abs. a) und f) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt aufgeführten
Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister
über den Einsatz der Mittel.
03.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.