Sitzung: 27.02.2013 StR/003/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 2368/12
01
Der Stadtrat beschließt die
Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das
Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, den Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2
Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§ 83 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§ 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO) beschließt der Stadtrat Erfurt den
Bebauungsplan STO594 „Östlich Erfurter Landstraße“, bestehend aus der
Planzeichnung (M 1:2000 - Anlage 2) mit den textlichen Festsetzungen in seiner
Fassung vom 28.11.2012, als Satzung.
03
Die Begründung (Anlage 3) zum Bebauungsplan
STO594 „Östlich Erfurter Landstraße“ wird gebilligt.
04
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, den Bebauungsplan gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO
der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die
Satzung ist gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO frühestens nach
Ablauf eines Monats ortsüblich bekanntzumachen, sofern die
Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht beanstandet.
Dabei ist auch anzugeben, wo
der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 2 a - d
beigefügt.