Sitzung: 27.02.2013 StR/003/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2447/12
01
Auf
Grund von § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17
Abs. 1 Satz 1,2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§ 83 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§§ 19 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO), beschließt der
Stadtrat Erfurt die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes ALT624 "Neuerbe /
Meyfartstraße" - VS024. Der beiliegende
Satzungstext über die Veränderungssperre und der Lageplan im Maßstab 1:500 (Anlage
2) sind Bestandteil des Beschlusses.
02
Die Satzung über Veränderungssperre ist im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 5a - b beigefügt.