Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Auf Grund von § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1,2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 83 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), beschließt der Stadtrat Erfurt die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ALT624 "Neuerbe / Meyfartstraße" - VS024. Der beiliegende Satzungstext über die Veränderungssperre und der Lageplan im Maßstab 1:500 (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Die Satzung über Veränderungssperre ist im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Hinweis:

Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 5a - b beigefügt.