Sitzung: 27.02.2013 StR/003/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2446/12
01
Der Einleitungs- und
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT624
"Neuerbe / Meyfartstraße" (Drucksachen-Nr. 0978/12) vom 19.07.2012
veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 15 am 03.08.2012 wird aufgehoben.
02
Für den Bereich in Erfurt-Mitte, nördlich der Meyfartstraße und östlich der Straße Neuerbe soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan ALT624 „Neuerbe / Meyfartstraße" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im Norden: Â Â Â Â Â Â Â Gemarkung Erfurt - Flur 128
                               nördliche Flurstücksgrenze der Teilfläche des Flurstücks 196, nördliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 133/2, nördliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 116/6 in geradliniger Verbindung zum westlichen Grenzpunkt der Flurstücke 141-142-193/1
im Osten:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Gemarkung Erfurt - Flur 128
                               östliche Flurstücksgrenze der Teilfläche des Flurstücks 196, östliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 116/6, östliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 116/4
im Süden:          Gemarkung Erfurt - Flur 128
                               südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 116/4
im Westen: Â Â Â Â Â Â Gemarkung Erfurt - Flur 128
                                                              westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 116/4, östliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 116/3, Teilfläche des Flurstücks 196
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
-          Reaktivierung und geordnete städtebauliche Entwicklung einer innerstädtischen Brachfläche
-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes für gehobene Ansprüche an die architektonische und städtebauliche Gestaltung
-          Aufwertung des öffentlichen Raums durch Schaffung von Parkplätzen nebst Straßenbaumbepflanzung und Anlage eines Gehweges auf der Ostseite der Straße Neuerbe
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Herstellung der planungsrechtlichen
Zulässigkeit einer vier- bis maximal fünfgeschossigen Wohnbebauung entlang der
Straße Neuerbe
-          Schließung der Baulücke an der
Meyfartstraße und Aufnahme der vorhandenen Bauflucht
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Herstellung der planungsrechtlichen
Zulässigkeit einer mindestens vier bis maximal fünfgeschossigen Wohn- und
Geschäftshausbebauung an der Meyfartstraße
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Schaffung
attraktiver durchgrünter Freiflächen im Quartiersinneren zur Gründerzeitbebauung
am Schmidtstedter Ufer
-          Sicherung notwendiger Flächen für den ruhenden Verkehr unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Umfeld
03
Der Bebauungsplan wird als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt.
Auf die frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.
04
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
05
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ALT624 wird eine Umlegung gemäß § 46 BauGB angeordnet.
06
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen erforderlichen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.
Hinweis:
Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.