Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 3, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Beschluss

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der KEBT AG, den

nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen:

 

-          Die Hauptversammlung der KEBT AG beschließt vorsorglich die Aufnahme des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET) als neuen Aktionär der Gesellschaft.

 

-          Die Hauptversammlung der KEBT AG beschließt, der Ãœbertragung der durch die 393 Gemeinden und Städtegehaltenen und in den KET eingelegten 1.128.348 KEBT-Aktien auf den Kommunalen EnergiezweckverbandThüringen (KET) zuzustimmen.

 

-          Die Hauptversammlung der KEBT AG beschließt vorsorglich, den Vorstand und den Aufsichtsrat gemeinsam zu ermächtigen, der Ãœbertragung von weiteren KEBT-Aktien bis zu 1.003.319 KEBT-Aktien, die durch weitere Gemeinden und Städte gehalten und in den KET noch eingelegt werden, zuzustimmen.