Sitzung: 13.02.2013 StR/021/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 3, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Vorlage: 0119/13
Beschluss
Der Oberbürgermeister
wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der KEBT AG, den
nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen:
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Die
Hauptversammlung der KEBT AG beschließt vorsorglich die Aufnahme des Kommunalen
Energiezweckverbandes Thüringen (KET) als neuen Aktionär der Gesellschaft.
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Die
Hauptversammlung der KEBT AG beschließt, der Übertragung der durch die 393
Gemeinden und Städtegehaltenen und in den KET eingelegten 1.128.348 KEBT-Aktien
auf den Kommunalen EnergiezweckverbandThüringen (KET) zuzustimmen.
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Die
Hauptversammlung der KEBT AG beschließt vorsorglich, den Vorstand und den
Aufsichtsrat gemeinsam zu ermächtigen, der Übertragung von weiteren KEBT-Aktien
bis zu 1.003.319 KEBT-Aktien, die durch weitere Gemeinden und Städte gehalten
und in den KET noch eingelegt werden, zuzustimmen.