Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

01

Für den Bereich südlich der Leipziger Straße zwischen Hallesche Straße und Am Alten Nordhäuser Bahnhof soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB ein einfacher Bebauungsplan KRV647 "Blumenschmidtstraße" aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

im Norden:          Leipziger Straße

im Osten:             Am Alten Nordhäuser Bahnhof

im Süden:            nördliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 9/8 und 9/9 der Flur 43 Gemarkung Erfurt Mitte

im Westen:         Hallesche Straße

 

Die städtebauliche Planung verfolgt dabei folgende Zielstellung:

-           Festsetzung von Gemeindebedarfsflächen (Flurstücke 13/19, 13/27, 13/31, 13/32, 13/46 und13/48 der Flur 43 Gemarkung Erfurt Mitte - Am Alten Nordhäuser Bahnhof 14, Hallesche Straße 18, 18a 19 und 19a) zur Sicherung der Schulen, des Kindergartens, der Kinderkrippe sowie des Jugendclubs, der Sport- und Spielflächen sowie der Stadtteilbibliothek und des Bürgerhauses.

-           Ausweisung eines besonderen Wohngebietes entlang der Leipziger Straße und der Halleschen Straße zur Erhaltung und Fortentwicklung der Wohnfunktion (Flurstücke 13/3, 13/16, 13/30, 13/36, 13/39, 13/42, 13/43, 13/44, 13/50, 13/51, 13/54, 13/56, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27/2, 28/9, 28/11, 28/13 und 28/15 der Flur 43 Gemarkung Erfurt Mitte - Am Alten Nordhäuser Bahnhof 2,4 und 6, Hallesche Straße 15, 16 und 17, Leipziger Straße 36, 38, 38a, 40, 42, 44, 46, 48, 50, 52, 54, 56 und 56b, Blumenschmidtstraße 1, 1a, 2, 3 und 4).

-           Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes an der Straße Am Alten Nordhäuser Bahnhof (Flurstücke 13/4, 13/47, 13/49, 13/53 und 13/55 der Flur 43 Gemarkung Erfurt Mitte - Am Alten Nordhäuser Bahnhof 8, 8a und 10) zum Schutz der angrenzenden Wohnbereiche.

-           Sicherung von Anlagen für bestehende kirchliche, soziale und kulturelle Zwecke.

-           Ausschluss von Vergnügungsstätten und von Einzelhandelsbetrieben.

-           Bestehende Einzelhandelsbetriebe, die zur Versorgung des Gebietes dienen (Flurstücke 13/16 und 13/30 der Flur 43 Gemarkung Erfurt Mitte - Hallesche Straße 17) sowie Einzelhandelsbetriebe, die sich bis zu einer Tiefe von 25 m zur Straßenbegrenzungslinie der Leipziger Straße s im EG oder 1. OG von Gebäuden befinden sind davon ausgenommen.

-           Ausweisung von Gehrechten zur Sicherung der Erreichbarkeit der Gemeinbedarfseinrichtungen und zur Durchquerung des Gebiets von der Blumenschmidtstraße nach Süden sowie zwischen den Gebäuden Hallesche Straße 17 und 19 im Westen und zwischen den Gebäuden Am Alten Nordhäuser Bahnhof 10 und 14 im Osten.

 

Mit dem Bebauungsplan KRV647 "Blumenschmidtstraße" werden die Sanierungsziele des Sanierungsgebietes Äußere Oststadt "SA KRV 421" gebietsbezogen geändert.

 

02

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

03

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

 

Hinweis:

Die Anlage des Beschlusses (Übersichtsskizze) wird der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.