01

Ab dem 1. Januar 2013 wird der 50-Cent-Zuschuss für die Verpflegung an die freien Träger durch die Stadt nicht mehr gezahlt.

 

02

Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsgebühren in kommunalen Kindertageseinrichtungen und Tagespflege -KitaGebSEF  gemäß Anlage 1 wird beschlossen.

 

 

Hinweis:

Die Anlage des Beschlusses wird der Niederschrift als Anlage 8 beigefügt.