01

Die Festlegungen zur vorläufigen Haushaltsführung 2013 gemäß Anlage 1 werden beschlossen.

 

02

Die in der Anlage 2 ausgewiesenen Festlegungen zur vorläufigen Haushaltsführung 2013 gem. § 61 ThürKO für den Bereich der Jugendhilfe (Amt 51) zu den Zuweisungen und Zuschüssen Gr. 71 werden beschlossen.

 

03

Die Resolution zum städtischen Haushalt 2013 (Anlage 3) wird beschlossen.

 

 

Hinweis:

Die Anlagen des Beschlusses werden der Niederschrift als Anlage 7 a-c beigefügt.