Sitzung: 19.12.2012 StR/019/2012
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 8, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 2259/12
01
Die Festlegungen zur vorläufigen
Haushaltsführung 2013 gemäß Anlage 1 werden beschlossen.
02
Die in der Anlage 2 ausgewiesenen Festlegungen zur vorläufigen
Haushaltsführung 2013 gem. § 61 ThürKO für den Bereich der Jugendhilfe (Amt 51)
zu den Zuweisungen und Zuschüssen Gr. 71 werden beschlossen.
03
Die Resolution zum städtischen Haushalt 2013 (Anlage 3) wird
beschlossen.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses werden der Niederschrift als Anlage 7 a-c
beigefügt.