Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Zusätzlich zum Beschluss 0476/12 können die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel entsprechend § 17 (2), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt u.a. auch zur Anschaffung von Sportkleidung eingesetzt werden.