Sitzung: 21.11.2012 OR FRI/009/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2304/12
Beschluss:
Zusätzlich zum Beschluss 0476/12 können die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel entsprechend § 17 (2), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt u.a. auch zur Anschaffung von Sportkleidung eingesetzt werden.