Beschluss: Erledigt wegen Annahme Änderungsantrag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

1. Antrag an den Stadtrat zu Sitzung am 19.12.2012

 

Die in der Anlage 1 ausgewiesenen Festlegungen zur vorläufigen Haushaltsführung 2013 gem. § 61 ThürKO für den Bereich der Jugendhilfe (Amt 51) zu den Zuweisungen und Zuschüssen Gr. 71 werden beschlossen.

 

2. Projekte und Einrichtungen erhalten in den Monaten Januar 2013 bis einschließlich März 2013 Zahlungen bis zur Höhe der Vorjahresförderung auf Mittelabruf. Sollten Träger die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel zeitlich anders aufteilen wollen, ist dies in Absprache mit dem Jugendamt möglich. Die Auszahlungen der Förderungen erfolgen während der Dauer der vorläufigen Haushaltsführung monatlich.

 

3. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, in den verwaltungsinternen Abstimmungen zum Haushaltsentwurf 2013 daraufhin zu weisen, dass weitere Kürzungen im Bereich des Kinder- und Jugendförderplans nicht möglich sind. Im Kinder- und Jugendförderplan sind die unbedingt notwendigen Maßnahmen fachlich ausführlich beplant und beschrieben. Diese entsprechen dem Mindestbedarf an Jugendarbeit in unserer Stadt. Eine ständige Diskussion um Einsparung in diesen Bereich lähmt die Umsetzung und

Weiterentwicklung der Angebote.

 

4. Die Verwaltung des Jugendamtes informiert die betroffenen freien Träger über

diesen Beschluss und die damit festgelegte Verfahrensweise.

 

Hinweis:

Die Anlage 1 liegt der Niederschrift bei.