Der
Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
1. Antrag an
den Stadtrat zu Sitzung am 19.12.2012
Die in der
Anlage 1 ausgewiesenen Festlegungen zur vorläufigen Haushaltsführung 2013 gem.
§ 61 ThürKO für den Bereich der Jugendhilfe (Amt 51) zu den Zuweisungen und
Zuschüssen Gr. 71 werden beschlossen.
2. Projekte und
Einrichtungen erhalten in den Monaten Januar 2013 bis einschließlich März 2013
Zahlungen bis zur Höhe der Vorjahresförderung auf Mittelabruf. Sollten Träger
die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel zeitlich anders aufteilen wollen, ist
dies in Absprache mit dem Jugendamt möglich. Die Auszahlungen der Förderungen
erfolgen während der Dauer der vorläufigen Haushaltsführung monatlich.
3. Die
Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, in den verwaltungsinternen
Abstimmungen zum Haushaltsentwurf 2013 daraufhin zu weisen, dass weitere
Kürzungen im Bereich des Kinder- und Jugendförderplans nicht möglich sind. Im
Kinder- und Jugendförderplan sind die unbedingt notwendigen Maßnahmen fachlich
ausführlich beplant und beschrieben. Diese entsprechen dem Mindestbedarf an
Jugendarbeit in unserer Stadt. Eine ständige Diskussion um Einsparung in diesen
Bereich lähmt die Umsetzung und
Weiterentwicklung
der Angebote.
4. Die
Verwaltung des Jugendamtes informiert die betroffenen freien Träger über
diesen Beschluss
und die damit festgelegte Verfahrensweise.
Hinweis:
Die Anlage 1 liegt der Niederschrift bei.