Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Die Verwaltungsrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt, gemäß Anlage 1, bleibt über den 31.12.2012 in Kraft.

 

02

Den Fraktionen des Erfurter Stadtrates ist zum Ende des 2. Quartals 2014 ein Bericht über die Umsetzungen und Erfahrungen im Umgang mit den Regelungen zur Ehrenamtsförderung vorzulegen.

 

Hinweis:

Die Anlagen 1 des Beschlusses wurde der Niederschrift als Anlage 9 beigefügt.