Sitzung: 28.11.2012 StR/017/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1679/12
01
Der
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV631 „Westlich
Puschkinstraße", Beschluss 0288/12
vom 09.05.12 veröffentlicht im Amtsblatt Nr.Â
Nr. 12 vom 08.06.12 wird im Geltungsbereich geändert. Der
Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen Darstellung im
vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV631 „Westlich Puschkinstraße" (Anlage
2) umgrenzt.
02
Die
Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 4) wird
gebilligt.
03
Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV631 "Westlich
Puschkinstraße" in seiner Fassung vom 26.10.2012 (Anlage 2) und die
Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
04
Das
Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2
Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
05
Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV631 "Westlich
Puschkinstraße", dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 5) sind nach
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch
die Planung berührt werden, sind gemäß
§ 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
06
Zeitpunkt, Ort und
Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer
umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt
der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung
ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
07
Mit
diesem Beschluss wird der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ALT551
"Puschkinstraße", Beschluss 118/2004 vom 26.05.2004 veröffentlicht im
Amtsblatt Nr. 11 vom 11.06.2004 im Geltungsbereich geändert. Dessen
Geltungsbereich wird um den des vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV631
„Westlich Puschkinstraße" reduziert.
08
Der Aufstellungsbeschluss ALT551 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
Die Anlagen
zum Beschluss sind der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.