Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

01

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV631 „Westlich Puschkinstraße", Beschluss  0288/12 vom 09.05.12 veröffentlicht im Amtsblatt Nr.  Nr. 12 vom 08.06.12 wird im Geltungsbereich geändert. Der Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen Darstellung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV631 „Westlich Puschkinstraße" (Anlage 2) umgrenzt.

 

02

Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 4) wird gebilligt.

 

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV631 "Westlich Puschkinstraße" in seiner Fassung vom 26.10.2012 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

04

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

05

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV631 "Westlich Puschkinstraße", dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 5) sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

06

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

07

Mit diesem Beschluss wird der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ALT551 "Puschkinstraße", Beschluss 118/2004 vom 26.05.2004 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 11 vom 11.06.2004 im Geltungsbereich geändert. Dessen Geltungsbereich wird um den des vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV631 „Westlich Puschkinstraße" reduziert.

 

08

Der Aufstellungsbeschluss ALT551 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

 

Die Anlagen zum Beschluss sind der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.