Sitzung: 28.11.2012 StR/017/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2120/12
01
Der Stadtrat stimmt der öffentlichen
Ausschreibung der in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke sowie der
Veräußerung dieser Grundstücke mindestens zum Verkehrswert zu und erklärt die
Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung der
Kaufpreise und der Investitionen für diese Grundstücke. Alternativ zur
Veräußerung soll auch die Bestellung von Erbbaurechten mit einer Laufzeit von
maximal 90 Jahren zu mindestens 4 % Erbbauzins möglich sein.
02
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die
im Beschlusspunkt 01 genannten Festlegungen umzusetzen.
Hinweise:
Die Anlage 1
des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 8 beigefügt.