Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 13, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Die als Anlage beigefügte Satzung zur Erhebung der Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Landeshauptstadt Erfurt KASErf wird beschlossen.

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Landeshauptstadt Erfurt (KASErf) in Verbindung mit § 2 Abs. 4 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) zur Genehmigung vorzulegen, die vorzeitige Bekanntmachung zu beantragen und die Satzung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

03

Das Verfahren zur Erhebung einer Kulturförderabgabe wird nach einem Jahr einer Revision unterzogen. Das Ergebnis wird dem Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben im Februar 2014 vorgelegt.

 

Hinweis:

Die Satzung zur Erhebung der Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Landeshauptstadt Erfurt KASErf ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.