Sitzung: 13.11.2012 OR BIS/009/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2176/12
Die Restmittel aus § 4 der Ortsteilverfassung in Höhe von 387,65 EUR sollen zur Ersatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen für das Bürgerhaus und den Bürgergarten eingesetzt werden.