Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Restmittel aus § 4 der Ortsteilverfassung  in Höhe von 387,65 EUR sollen zur Ersatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen für das Bürgerhaus und den Bürgergarten eingesetzt werden.