Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1. Dem Burschenverein 1890 e.V. Büßleben  werden für die bereits stattgefundene Kirmes finanzielle Mittel in Höhe von  900,00 EUR für die musikalische Umrahmung entsprechend § 16 i.V.m. § 18 b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Verfügung gestellt. 

2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden  Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.Â