Sitzung: 14.11.2012 OR BUE/009/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2160/12
Beschluss:
1. Dem Burschenverein 1890 e.V. Büßleben werden für die bereits stattgefundene Kirmes finanzielle Mittel in Höhe von 900,00 EUR für die musikalische Umrahmung entsprechend § 16 i.V.m. § 18 b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Verfügung gestellt.Â
2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.Â