Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Kirmesgesellschaft Schwerborn werden entsprechend § 18 b, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR  für die musikalische Umrahmung der Nachkirmes 2012 zur Verfügung gestellt.