Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagesordnungspunkte sollen als Nachträge zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
3.1. Verwendung der § 4 Mittel der Ortsteilverfassung - Fahrbahnsanierung Drosselberg
 3.2. Verwendung der § 4 Mittel der Ortsteilverfassung - Fahrbahnsanierung Kruspeweg
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 3.1. und 3.2 – Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung – erweitert