Sitzung: 29.08.2012 OR NIE/007/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1694/12
Beschluss
1. Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt
werden dem
    Ortsteilbürgermeister zur
Erfüllung seiner Repräsentationsaufgaben zusätzlicheÂ
    finanzielle Mittel in Höhe
von 50,00 EUR zur Verfügung gestellt.
2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden
Belege
    auf der Grundlage § 71
ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)
    nachzuweisen.
    Unter der Haushaltsstelle
02010.61210 stehen die finanziellen Mittel im Haushalts-
    plan 2011/2012 zur Verfügung.