Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1. Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem

     Ortsteilbürgermeister zur Erfüllung seiner Repräsentationsaufgaben zusätzliche 

     finanzielle Mittel in Höhe von 50,00 EUR zur Verfügung gestellt.

2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege

     auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)

     nachzuweisen.

     Unter der Haushaltsstelle 02010.61210 stehen die finanziellen Mittel im Haushalts-

     plan 2011/2012 zur Verfügung.