Sitzung: 03.09.2012 OR SCH/007/2012
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1660/12
Beschluss:
Entsprechend § 4, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Schmira sowie für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Bürgerhaus, finanzielle Mittel i.H.v. 3500,00 EUR zur Verfügung gestellt.