Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die Fördergrundsätze für Maßnahmen des Kinder- und Jugendförderplanes werden gemäß der Anlage 1 beschlossen und sind ab 01.10.2012 verbindlich.

 

02

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieser Fördergrundsätze einen überarbeiteten Entwurf der Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Erfurt für den Bereich Jugendhilfe – FRL Jugendhilfe EF – zu erarbeiten. Der Entwurf ist dem Unterausschuss Förderinstrumente schnellstmöglich zu zuleiten. Die überarbeiteten Förderrichtlinien sollen bis zum 31.12.2012 durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen werden. Bei der Erarbeitung soll das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen einer prozessbegleitenden Prüfung einbezogen werden..

 

03

Die Antragsfrist für Maßnahmen nach FRL B1 Teil II verlängert sich entgegen der geltenden Frist bis zum 30.11.2012.

 

04

Ein Weiterbildungsangebot für die Mitarbeiter_innen der Verwaltung sowie die Mitarbeiter_innen der freien Träger zum allg. Förderrecht sowie den Grundsätzen und Richtlinien der Stadt Erfurt ist zu erarbeiten und ab dem Jahr 2013 durchzuführen.