Beschluss: Erledigt wegen Annahme Änderungsantrag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach der Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts, eine an den neuen Erfordernissen und der aktuellen Rechtssprechung angepasste Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe der Landeshauptstadt Erfurt (KASErf) bis zum Stadtrat am 26.09.2012, einschließlich der notwendigen Ausschussvorberatung, vorzulegen.