Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Der Nachtrag zur Stellungnahme der Stadt Erfurt zur Planfeststellung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Leipziger Straße km 66,250 der Strecke Sangerhausen - Erfurt (Hbf.) wird bestätigt.

 

Ergänzung in der städtischen Stellungnahme:

 

Zur Stellungnahme der Stadt Erfurt zur Planfeststellung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Leipziger Straße km 66,250 der Strecke Sangerhausen - Erfurt (Hbf.) ergeht folgender Nachtrag:

 

1. Vermeidung nachhaltiger Störungen der kommunalen Planungshoheit

Von Seiten der Planfeststellungsbehörde ist im Rahmen der Abwägung sicherzustellen, dass die von der Stadt Erfurt in Betracht gezogenen städtebaulichen Planungsmöglichkeiten nicht nachhaltig gestört werden. In der Stadt Erfurt besteht eine anhaltende Nachfrage nach Wohnungsraum, sodass konkrete Planungsabsichten bestehen, im Umfeld der von der Planfeststellung betroffenen Strecken Wohnbaugebiete zu etablieren. Auf Grund des vorhabenbedingten erheblichen Lärmanstiegs scheiden die in einem Korridor von ca. 200 m zu den Gleisanlagen befindlichen Flächen für eine Wohnnutzung aus, weshalb wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer frei gestaltbaren kommunalen Planung entzogen werden. Unter diesen Gesichtspunkten sind Vorkehrungen für einen angemessenen aktiven Schallschutz umzusetzen.

 

2. Methodik zur Ermittlung der Erhöhung der Beurteilungspegel

Ein erheblicher baulicher Eingriff löst Schutzansprüche der Lärmbetroffenen aus, falls eine Erhöhung der Beurteilungspegel gem. § 1 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV bzw. § 1 Abs.2 Satz 2 der 16. BImSchV eintritt. Bei der Prüfung des Sachverhaltes einer wesentlichen Änderung sind für die Bauzustände vor und nach dem Umbau jeweils die Prognoseverkehrsmengen anzusetzen und hierauf aufbauend die resultierenden Beurteilungspegel zu ermitteln und zu vergleichen.

 

In der schalltechnischen Detailuntersuchung (vgl. Anlage 8, Bericht VL 6819-5 vom 15.11.2011 der Planunterlagen) erfolgt für den Prognosehorizont 2025 keine Unterscheidung zwischen dem Prognose-Nullfall (Zustand vor dem erheblichen baulichen Eingriff) und dem Prognose-Planfall (Zustand nach Umsetzung), d.h. für den Nullfall und den Planfall werden jeweils exakt die gleichen Zugzahlen angesetzt.


 

Angesichts des Sachverhalts, wonach in den letzten 20 Jahren nachts durchschnittlich 1 bis 2 Güterverkehrszüge die Strecke 6300 / 6301 im regulären Betrieb befahren haben, ist eine Anzahl von 20 Güterzügen für den Prognose-Nullfall völlig unrealistisch. Der Prognose-Nullfall muss bei realistischer Betrachtung - wie bereits in der Stellungnahme von 14.06.2012 gefordert - am regulären Betrieb und damit am Ist-Zustand ausgerichtet werden.

 

Zwischen dem baulichen Eingriff und der Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf 20 Güterzüge in der Nacht besteht offenkundig ein Kausalzusammenhang. Im Zuge des Bauvorhabens wird der bestehende Verkehrsweg leistungssteigernd ausgebaut, sodass eine grundlegende Änderung des Charakters des Schienenweges erfolgt. Die mit dem Bauvorhaben zusammenhängenden Lärmsteigerungen sind daher auf Grundlage gesonderter Prognosen für den Nullfall und den Planfall bei der Ermittlung der Erhöhung der Beurteilungspegel zu berücksichtigen.

 

3. Festlegung des Untersuchungsbereichs

Die schalltechnischen Untersuchungen einschließlich die Feststellung der Erhöhungen der Beurteilungspegel beschränken sich auf eine Länge von 150 m vor und hinter der Eisenbahnüberführung Leipziger Straße. Dieser Einwirkungsbereich ist allein schon deshalb viel zu klein gewählt, da auf einem derartig kurzen Abschnitt des Schienenweges gar kein Güterverkehrszug mit einer Länge von 740 m fahren kann. Grundsätzlich ist als Betrachtungsrahmen der gesamte leistungssteigernd ausgebaute Verkehrsweg einzubeziehen. Im Stadtgebiet Erfurt betrifft dies insbesondere die Tiroler Siedlung, die Salinesiedlung, die Sulzer Siedlung und Stotternheim.