Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Frienstedt finanzielle Mittel i.H.v. 200,00 EUR, zur Verfügung gestellt. Â