Sitzung: 04.07.2012 OR FRI/006/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1324/12
Beschluss
Entsprechend § 4, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Frienstedt finanzielle Mittel i.H.v. 200,00 EUR, zur Verfügung gestellt. Â