Sitzung: 05.07.2012 OR ERM/006/2012
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1302/12
Beschluss
Entsprechend § 4, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Ermstedt finanzielle Mittel i.H.v. 761,50 EUR, zur Verfügung gestellt.Â