Sitzung: 02.07.2012 OR SCH/006/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1299/12
Beschluss:
Entsprechend § 4, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Schmira, finanzielle Mittel i.H.v. 773,50 EUR zur Verfügung gestellt.