Sitzung: 10.07.2012 OR KER/006/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1273/12
Beschluss:
Dem Kirmesverein Töttleben e. V. werden entsprechend § 18 b, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Ausrichtung der Kirmes 2012 zur Verfügung gestellt.