Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Dem Kirmesverein Töttleben e. V. werden entsprechend § 18 b, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Ausrichtung der Kirmes 2012 zur Verfügung gestellt.