Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 11.01.2012, für das Vorhaben „Schwerborner Straße 24“ wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen aufgrund entgegenstehender Ziele der Raumordnung und Regionalplanung sowie Ziele der Stadtentwicklung am beantragten Standort abgelehnt. Das Bebauungsplanverfahren soll für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich nicht eingeleitet werden.

 

02

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Antragsteller die Entscheidung des Stadtrates einschließlich Begründung mitzuteilen.

 

Hinweis:

Die Anlage des Beschlusses liegt der Niederschrift als Anlage 4 bei.