Sitzung: 27.06.2012 StR/009/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0376/12
01
Der Antrag auf
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom
11.01.2012, für das Vorhaben „Schwerborner Straße 24“ wird gemäß § 12
Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen aufgrund
entgegenstehender Ziele der Raumordnung und Regionalplanung sowie Ziele der
Stadtentwicklung am beantragten Standort abgelehnt. Das Bebauungsplanverfahren soll für den in
der Anlage 1 dargestellten Bereich nicht eingeleitet werden.
02
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Antragsteller die Entscheidung des Stadtrates einschließlich Begründung mitzuteilen.
Hinweis:
Die Anlage des Beschlusses liegt der Niederschrift als Anlage 4 bei.