Sitzung: 27.06.2012 StR/009/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0092/12
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 6a) ist
Bestandteil des Beschlusses.
02
Der 2. Entwurf des
Bebauungsplanes ALT607 "Kleine Ackerhofsgasse"Â (Anlage 2) in seiner Fassung vom 20.02.2012
und die Begründung (Anlage 3) in ihrer Fassung vom 20.02.2012/11.04.2012 werden
gebilligt.
Das Verfahren wird
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Gemäß
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m.
§ 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und
von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §
10 Abs. 4 abgesehen. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Satz 1, § 3 Abs.
1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
03
Der 2. Entwurf des
Bebauungsplanes ALT607 "Kleine Ackerhofsgasse" und die Begründung
sind nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
04
Die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
05
Zeitpunkt, Ort und Dauer der 2. öffentlichen Auslegung sind gemäß  § 13a Abs. 2
Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der
Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.