Sitzung: 13.06.2012 OR BEP/005/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0868/12
1. Dem Ortsteilbürgermeister werden Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
2. Entsprechend der unter § 19 a und f aufgeführten Gratulations- und
Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz
der Mittel.
3. Die Verwendung der Mittel ist umgehend durch Einzelquittungen zu belegen. Â