Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung.
Folgende Tagesordnungspunkte sollen als Nachtrag zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
3.1. DS 1174/12 – Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Repräsentation
3.2. DS 1181/12 - Verwendung der § 16 Mittel der Ortsteilverfassung - Seniorenfahrt
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 3.1. – 3.2 - Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – erweitert