Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagesordnungspunkte sollen als Nachtrag zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
3.1. DS 1142/12 – Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung – Straßeninstandsetzung
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um den Punkt 3.1. – Verwendung der Mittel nach § 4 Ortsteilverfassung – erweitert