Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

1.         Die nachfolgend näher bezeichneten Straßen werden dem öffentlichen Verkehr
            (gemäß § 6 ThürStrG) gewidmet

1.1.      Otto-Linne-Straße

1.2.      Reinhold-Lingner-Straße

1.3.      Jakob-Bernhardi-Straße (Teilbereich) (siehe Übersichtsplan).

 

2.         Die Einstufung der Straßen  erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als
            Gemeindestraßen.

 

3.         Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 

4.         Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

5.         Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt      öffentlich bekannt zu machen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

Der Ãœbersichtsplan befindet sich in der Anlage zu dieser Niederschrift.