Sitzung: 07.06.2012 BuV/005/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss
1.        Die
nachfolgend näher bezeichneten Straßen werden dem öffentlichen Verkehr
           (gemäß § 6 ThürStrG) gewidmet
1.1.     Fußweg Straße Am Westbahnhof bis Brühler Herrenberg
1.2.     Fußweg zwischen Sonnenweg und Brühler Herrenberg (siehe Übersichtsplan).
2.        Die
Einstufung der Straßen erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als
           Gemeindestraßen.
3.        Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.
4.        Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
5.        Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt     öffentlich bekannt zu machen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Der Ãœbersichtsplan befindet
sich in der Anlage zu dieser Niederschrift.