Sitzung: 25.04.2012 OR GOT/004/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0865/12
Beschluss
Entsprechend § 17 (2) der
Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein der Kirche
„St. Georg“ in Gottstedt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung eines
Adventskonzertes, 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend Antrag für die musikalische Umrahmung, für Dekorationsmaterial, Blumen und kleine Präsente für die Kinder eingesetzt werden.