Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein der Kirche „St. Georg“ in Gottstedt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung eines Adventskonzertes, 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend Antrag für die musikalische Umrahmung, für Dekorationsmaterial, Blumen und kleine Präsente für die Kinder eingesetzt werden.