Sitzung: 25.04.2012 OR GOT/004/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0862/12
Beschluss
Dem Gottstedter-Dorf-Klub
e.V. werden entsprechend §18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt
700,00 EUR für die Vorbereitung und Durchführung des Dorffestes zur Verfügung
gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Gebühren und Dekorationsmaterial eingesetzt werden.