Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Dem Gottstedter-Dorf-Klub e.V. werden entsprechend §18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt 700,00 EUR für die Vorbereitung und Durchführung des Dorffestes zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Gebühren und Dekorationsmaterial eingesetzt werden.