Sitzung: 19.04.2012 OR BIN/004/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0849/12
Beschluss:
1. Entsprechend § 19 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt
wird der Ortsteilbürgermeisterin ein Zuschuss in Höhe von 150,00 EUR
zweckgebunden für die Ausgestaltung der Seniorenweihnachtsfeier bewilligt.
2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)
nachzuweisen.