Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach der Bestätigung der BUGA-Verträge durch das Landesverwaltungsamt Weimar dem Stadtrat einen Terminplan vorzulegen, welcher die weiteren Schritte der BUGA-Planung darlegt.

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, spätestens 11/2012 dem Stadtrat ein Finanzierungskonzept der städtischen Eigenanteile in Jahresscheiben bis zum Jahr 2021 vorzulegen. Parallel dazu ist ein Programm der begleitenden Investitionsmaßnahmen bis zum Jahr 2021 vorzustellen.

 

03

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die weiteren Schritte der BUGA-Vorbereitung in der Landeshauptstadt Erfurt den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Erfurt öffentlich einmal jährlich vorzustellen. Bei der weiteren Bearbeitung der Durchführungsunterlagen ist die Öffentlichkeit intensiv einzubinden.

 

04

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine angemessene Beteiligung von Vertretern des Stadtrates, in einem Organ der Projektgesellschaft (z. B. Aufsichtsrat oder Vergabeausschuss) zu allen wesentlichen Projektfragen sicherzustellen.